Unlauterer Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb befasst sich mit den gewerblichen Leistungen eines Unternehmens allgemein, die sich in den Erzeugnissen, dem Ruf des Unternehmens und in Betriebsgeheimnissen niederschlägt. Das Gesetz schützt in erster Linie keine subjektive Leistung, sondern es werden insbesondere Schutztatbestände geschaffen, deren Verletzung entsprechende zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen hat. Dementsprechend allgemein ist auch die Generalklausel des Gesetzes, nach welcher alle sittenwidrigen Wettbewerbshandlungen verboten sind.

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