Patent & Gebrauchsmuster

Das Patent und das Gebrauchsmuster schützen eine technische Erfindung. „Eine Erfindung ist technischer Natur, wenn sie durch eine Erkenntnis geprägt ist, die auf technischen Überlegungen beruht, auch wenn die Lehre nicht die Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs bezweckt, der unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte unmittelbar ohne Zwischenschaltung menschlicher Verstandestätigkeit herbeigeführt wird.“

(BGH GRUR 2000, S. 498 „Logikverifikation“)

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